FINANZIERUNGSRECHNER
Mit dem kostenlosen Finanzierungsrechner unseres Kooperationspartners, DR. KLEIN (Dr. Klein & Co. AG), können Sie die Finanzierung Ihrer Immobilie planen und bei diesem bei Interesse auch zu günstigen Konditionen abschließen. Wichtig ist, dass Sie sich bei der Berechnung des notwendigen Hypothekendarlehens im Vorfeld Ihrer Investition genug Zeit nehmen. Lassen Sie sich von Fachleuten im Bereich Immobilienfinanzierung neutral und Anbieter übergreifend beraten. So können Sie sicherstellen, dass Sie sich den Erwerb oder den Bau Ihrer Wunschimmobilie auch problemlos leisten können, denn eine Immobilienfinanzierung ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens und sollte gut geplant sein. Beachten Sie dabei auch unbedingt die anfallenden Nebenkosten: insbesondere Notar- und Grundbuchkosten, Maklercourtage sowie die Grunderwerbssteuer. Diese werden im Finanzierungsrechner gleich mit einkalkuliert. Unser Partner, DR. KLEIN (Dr. Klein & Co. AG), ist seit über 65 Jahren am Markt und mit mehr als 550 Mitarbeitern und über 400 Bankpartnern, darunter Sparkassen und Volksbanken, im Bereich Immobilien- und Baufinanzierung, Versicherung, Kredit und Geldanlage eines der führenden Unternehmen in Deutschland.[Link]Finanzierungen über Finanzmakler sind laut Stiftung Finanztest „in aller Regel nicht teurer – oft sogar billiger – als direkt von der Bank“[Link]. DR. KLEIN wird von FINANZTIP (5/2020)[Link]empfohlen und hat bei STIFTUNG FINANZTEST als einer der besten Vermittler abgeschnitten[Link]
Budgetrechner
Glossar
Hypothek
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt als Grundpfandrechte die Hypothek, Grundschuld (mit der Unterform Sicherungsgrundschuld) und Rentenschuld. Als Kreditsicherheit kommen lediglich die Sicherungsgrundschuld, Grundschuld und Hypothek in Frage. Dabei hat sich im Bankwesen die Sicherungsgrundschuld durchgesetzt. Die Hypothek kommt vereinzelt noch bei Hypothekendarlehen von Realkreditinstituten wie Hypothekenbanken und bei der Immobilienfinanzierung durch Lebensversicherungen vor. Umgangssprachlich wird häufig von „Hypothek“ gesprochen, wenn eine Grundschuld gemeint ist. Als Grundpfandrecht kann die Hypothek an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bestellt werden. Zu letzteren, ebenfalls mit Hypotheken belastbaren Eigentumsrechten gehören Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurecht.
Annuitätendarlehen
Ein Annuitätendarlehen ist ein Tilgungsdarlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten). Im Gegensatz zum Ratenkredit bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich (sofern eine Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit vereinbart wurde). Die Annuitätenrate oder kurz Annuität setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils. Am Ende der Laufzeit ist die Kreditschuld vollständig getilgt. Der Zinssatz wird bei Abschluss eines Annuitätendarlehens über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum festgeschrieben. Dieser Zeitraum kann sich auch über die komplette Kreditlaufzeit erstrecken. Die Tilgung sollte im ersten Jahr mindestens 1 Prozent der Kredit(rest)summe betragen. Sie steigt dann mit fortschreitender Ratenzahl bis auf theoretisch 100 % der Kreditrestsumme im letzten Jahr.
Tilgungsplan
Unter einem Tilgungsplan (auch Amortisationsplan; englisch redemption plan) versteht man im Bankwesen eine Liste in tabellarischer Form über die künftigen Tilgungsbeträge und Kreditzinsen nebst zugehörigen Fälligkeiten bei Tilgungsdarlehen. Bei langfristigen Darlehen hat der Kreditnehmer ohne Tilgungsplan kaum Überblick über die künftig von ihm zu entrichtenden Zahlungen. Tilgungspläne verleihen Struktur und sind das Grundgerüst jeder (längerfristigen) Darstellung einer Finanzierung. Der Kunde kann seine regelmäßigen Zahlungspflichten üblicherweise einem eigenständigen Zins- und Tilgungsplan entnehmen. Ein Tilgungsplan dient zur Erhöhung der Transparenz insbesondere bei Ratenkrediten und Annuitätendarlehen, um dem Kreditnehmer den Überblick über die von ihm zu leistenden Zahlungen zu verschaffen. Aufgrund eines hinreichend detaillierten Tilgungsplans lässt sich bereits bei oberflächlicher Prüfung erkennen, dass sich beim Annuitätendarlehen die Zinshöhe jeweils innerhalb eines Jahres trotz der vierteljährlich zu leistenden Tilgungsraten nicht verändert. Der Tilgungsplan stellt eine Zahlungsreihe dar, die die Tilgungs- und Zinsausgaben in komprimierter Form wiedergibt.
Konzeption Finanzierung
Die private Immobilienfinanzierung gilt aus Sicht des Kreditgebers als eines der Kreditgeschäfte mit den geringsten Forderungsausfallrisiken, da die Darlehen über eine Grundschuld oder Hypothek abgesichert sind. Jedoch können im Falle einer Verwertung der Sicherheiten unter Umständen die dann noch bestehenden Restverpflichtungen nicht vollständig mit dem Erlös beglichen werden, der aus Verkauf oder Zwangsversteigerung der Immobilie erzielt wird. Ein weiteres Risiko besteht bei Auslaufen der Zinsbindung in der möglichen Veränderung der Immobilienpreise. Bei einem Sinken der Immobilienpreise wirkt die Fremdfinanzierung als Hebel auf die Vermögenssituation des Darlehensnehmers. Sinkt beispielsweise der Immobilienwert bezüglich des ursprünglichen Beleihungswertes, ist das Darlehen nicht mehr gesichert. Fällt der Beleihungswert unter die Restschuld, kann der Darlehensgeber zusätzliche Sicherheiten fordern oder einen höheren Risikoaufschlag festlegen. Kann hierüber zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber keine Übereinstimmung erzielt werden, darf der Darlehensgeber die Kredite kündigen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, mit anderen Darlehensgebern über eine Übernahme der bestehenden Darlehen zu verhandeln. Nach erfolglosem Ablauf aller Fristen kann der ursprüngliche Darlehensgeber den Verwertungsprozess der Immobilie einleiten.
Rückzahlung Finanzierung
Die Darlehen für eine private Immobilienfinanzierung sind über einen festgelegten Zeitraum zu tilgen. Das Annuitätendarlehen stellt eine der häufigsten Darlehensformen dar. Bei einem Annuitätendarlehen fließt die Tilgung direkt in das Darlehen und reduziert im Finanzierungsverlauf die Zinsbelastung. Typischerweise wird ein Annuitätendarlehen nicht über den gesamten Zeitraum abgeschlossen, der nötig ist, um das Darlehen vollständig zu tilgen („Volltilgerdarlehen“). Stattdessen sind in Deutschland Zinsbindungsfristen von 5, 10 oder 15 Jahren üblich. Je kürzer diese Frist, desto niedriger ist in der Regel der Zinssatz. Kurze Laufzeiten weisen aber höhere Risiken bei einem Anstieg des Zinsniveaus auf, die später die monatliche Belastung („Rate“) stark erhöhen können. Anstelle der üblichen Tilgungsleistungen kann eine Tilgungsaussetzung vereinbart werden. Hierbei erhält der Darlehensgeber zunächst nur die Zinsen und die Tilgung fließt in ein Tilgungssurrogat. Dieses wird mit dem Tilgungsanteil bespart und am Ende der Laufzeit zur (teilweisen) Rückführung des Darlehens verwendet. Als Tilgungssurrogate können die Ansprüche an Investmentfonds, Rentenversicherungen oder Kapitallebensversicherungen verwendet werden. Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung bietet das Bauspardarlehen, das nach der Zuteilung den Charakter eines Annuitätendarlehens hat. Werden dagegen Bausparverträge neu abgeschlossen, erfolgt eine Vorfinanzierung der Bausparsumme bis zur Zuteilung. Der Tilgungsanteil fließt bis dahin als Ansparung in die Bausparverträge, während der Zinsanteil auf die gesamte vorfinanzierte Bausparsumme berechnet wird.